
Strompreis Schweiz:
So setzt er sich zusammen
In der Schweiz ist die Stromversorgung gesetzlich stark reguliert. So werden Privatpersonen, Haushalte und KMU, die pro Jahr unter 100’000 Kilowattstunden (kWh) Strom verbrauchen, vom lokalen Grundversorger mit Strom bedient.
Das heisst, sie können sich den Energieanbieter nicht aussuchen. Betriebe mit einem Stromverbrauch über 100’000 kWh hingegen können ihren Stromlieferanten frei wählen, sofern sie dies möchten.
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Strompreis kann stark variieren – ein Beispiel
Die Zusammensetzung des Strompreises ist gesetzlich geregelt, die Höhe der einzelnen Komponenten hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Nun kann es aber sein, dass sich die Strompreise von Gemeinde zu Gemeinde stark unterscheiden. Auch die Haushaltsgrösse spielt eine Rolle. So kostete beispielsweise ein kWh Strom für eine 4-Zimmer-Wohnung mit Elektroherd und 2500 kWh Jahresverbrauch in der Stadt Zürich 2026 26,38 Rp. während sie in Kestenholz (SO) 47,24 Rp. kostet.
Die wichtigste Neuerung 2026: Der Bund schreibt ab 2026 neu vor, einen pauschalen Tarif für die Messung der Stromverbrauchsdaten zu erheben.
Dieser beträgt 2026 bei ewz 6,90 Franken pro Monat resp. 82.80 Franken pro Jahr. Entsprechend steigen bei Haushalten mit einem geringen Stromverbrauch die Kosten proportional viel stärker an. Ein oben erwähnter Beispielhaushalt mit 2500 kWh Jahresverbrauch müsste deshalb mit rund 8% höheren Stromkosten rechnen als im Vorjahr.
Übrigens: Die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom bietet eine übersichtliche Karte mit den Strompreisen für jede Schweizer Gemeinde und verschiedene Haushaltsgrössen. Ab Mitte September sind jeweils die Tarife für das Folgejahr der einzelnen Gemeinden und Verteilnetzbetreiber abruf- und vergleichbar.
Hier geht’s übrigens zum Stromkostenrechner für die Stadt Zürich und den kürzesten Weg, Naturstrom zu bestellen.
Die 4 Komponenten des Strompreises einfach erklärt
Tipp: Gleich nach den 4 Komponenten folgt ein Erklärvideo.
Die Verbraucher*innen zahlen nicht nur den Strom, sondern beteiligen sich über die Stromkosten unter anderem auch an der Infrastruktur, welche für die Stromversorgung nötig ist.

1. Energietarif
Der Energietarif ist der Preis für den Strom, den der jeweilige Grundversorger an ihre Kund*innen liefert.
Die Variablen: Dieser Preis hängt davon ab, ob der Versorger den Strom mit eigenen Produktionsanlagen herstellt, ob dieser Strom aus erneuerbaren Energien oder noch aus Kernenergie gewonnen wird oder ob der Anbieter den Strom auf dem freien Markt einkauft. Dazu gleich mehr.

2. Netznutzungstarif
Der Netznutzungstarif deckt die Kosten für die Nutzung des Übertragungs- und Verteilnetzes.
Der Tarif für die Netznutzung setzt sich aus dem Bau, Betrieb und Unterhalt des Stromnetzes zusammen. Hier spielen beispielsweise Topografie und Fläche eine Rolle: «ewz hat alleine in der der Stadt Zürich 14 Unterwerke, 800 Trafostationen und 1500 Verteilkabinen, die allesamt unterirdisch verbunden sind», sagt Thöme Jeiziner von ewz.
Nun möchte der Bund die Transparenz für die Stromkonsument*innen erhöhen. Deshalb werden zwei Positionen (die bisher schon in der Netznutzung enthalten waren) ab 2026 als separate Zeile bei der Netznutzung aufgeführt:
- Allgemeine Systemdienstleistungen, mit denen die Swissgrid AG schweizweit das Stromnetz stabilisiert.
- Die Stromreserve, mit der die Versorgungssicherheit im Winter erhöht wird
Dafür müssen die Kraftwerkseigner entsprechend entschädigt werden. «Diese Aufgabe wird durch die vermehrte dezentrale Stromproduktion, etwa durch Solarenergie, immer aufwändiger, und weil oft auch Marktpreise bezahlt werden, entsprechend teurer.»
Auf der Stromrechnung kommen zur Transparenz noch hinzu:
- Solidarisierte Kosten: Damit werden Netz- und Anschlussverstärkungen sowie Überbrückungshilfen für die Stahl- und Aluminiumindustrie finanziert.
- Aufwände für Messkosten: Dazu gehören die Aufwände für die Zähler sowie für die Erhebung und Verarbeitung von Messdaten. Sie werden nicht mehr verbrauchsabhängig pro Kilowattstunde, sondern als Pauschalbetrag erhoben.

3. Abgabe Kantone und Gemeinden
Bei diesem Anteil an den Stromkosten handelt es sich meist um Konzessionen oder lokalpolitische Energieabgaben, welche die Stromversorger und damit letztlich die Kund*innen zu entrichten haben. Sie können bis zu 7,5 Rp./Kilowattstunde betragen. Im Landesdurchschnitt liegen sie aber tiefer, nämlich bei rund 1 Rp./kWh.
In der Stadt Zürich sinken diese um 0,55 Rappen auf 2,00 Rp./kWh und sind z.B. für Förderbeiträge oder die Energieberatung im Rahmen der klima- und energiepolitischen Ziele sowie den Bau, die Instandhaltung und den Betrieb der öffentlichen Beleuchtung und der öffentlichen Uhren.
In anderen Gemeinden werden diese Kosten vom Energieversorger der Gemeinde weiter verrechnet und über die Steuern an die Einwohner*innen abgewälzt.

4. Netzzuschlag
Als vierte Komponente vervollständigt der Netzzuschlag den Strompreis. Jährlich legt der Bundesrat die Höhe der Abgabe zur Förderung erneuerbarer Energie sowie zum Schutz der Gewässer und Fische fest. Dieser Betrag ist schweizweit einheitlich.
Deshalb unterscheiden sich die Stromtarife der Grundversorger
Über 600 Grundversorger beliefern Privathaushalte und Firmen mit Strom.
Die Grundversorger legen ihre Preise jeweils bis Ende August für das kommende Jahr fest und müssen diese von der ElCom überprüfen lassen. Denn die Festlegung der Tarife erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben.
Doch der Stromtarif eines Versorgers hängt wesentlich von seiner Strombeschaffungsstrategie ab. Ein Stromversorger hat vier Möglichkeiten, Strom zu beschaffen. Viele Stromlieferanten nutzen jeweils mehrere Möglichkeiten.
Ein Stromversorger kann die Energie …
- in eigenen Produktionsanlagen selber produzieren, beispielsweise mit Schweizer Wasserkraft,
- von anderen Stromproduzenten kaufen,
- am Grosshandelsmarkt kaufen,
- von privaten PV-Anlagen beziehen und in der Grundversorgung absetzen.
In der Stadt Zürich gleich hier: Machen Sie mit bei einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) und erhalten Sie nachhaltig produzierten Solarstrom aus der Nachbarschaft zum selben Preis wie das ewz-Standardprodukt: www.ewz.ch/solarquartier
Kauft er den Strom am Markt ein, spielt es eine Rolle, wie er die benötigte Energie besorgt. Also etwa wie gross die Tranchen sind und ob er den Strom kurz- oder langfristig kauft.
Die Preise für eingekauften Strom können stark schwanken und sich deutlich von den Preisen aus Eigenproduktion unterscheiden. Die Stromproduktion mit eigenen Anlagen wie bei ewz führt zu eher stabilen und kalkulierbaren Preisen.
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Wann wird Strom aus erneuerbaren Energien günstiger?
Bis anhin ist der Strom aus erneuerbaren Energien für die Endkund*innen teurer als Strom aus Gas, Kohle oder Kernkraft. Ob und wann Strom aus erneuerbarer Energie wie Sonne und Wind günstiger wird als solcher aus fossilen Quellen, ist sehr schwer vorhersagbar.
Jeiziner nennt einige Einflussfaktoren: «Die Preisentwicklung hängt unter anderem von der Geschwindigkeit des Zubaus der Erneuerbaren ab. Wie sich die Preise für Solarmodule oder den Bau von Windkraftwerken entwickeln. Des Weiteren auch, ob das für die Energiebranche wichtige Stromabkommen mit der EU zustande kommt oder wie sich die Technologie der Kernkraft weiterentwickeln wird, beeinflusst den Strompreis und damit auch die Preise für erneuerbare Energie.»
In der Medienmitteilung vom 28.08.2025 erfahren Sie mehr über die ewz-Tarife 2026.
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Wenn Sie Teil unseres Teams werden wollen, finden Sie unter ewz.ch/jobs alle nötigen Infos und vor allem uns: Die Menschen im Unternehmen.

Wie viele GWh Strom hat die Schweiz 2021 bzw 2022 verbraucht?
Wieviel GWh hat sie selber produziert und wieviel GWh musste sie im Ausland dazukaufen?
Zu welchen Preisen?
Guten Tag Herr Jehle. Für unser ewz-Versorgungsgebiet erfahren Sie die sog. Stromkennzeichnung hier: https://www.ewz.ch/de/services/ewz-dokumentencenter.html Sie zeigt den im Vorjahr an unsere Kund*innen abgegebenen Lieferantenstrommix in Zürich und Graubünden. Die anderen gewünschten Zahlen dürfen Sie gerne beim Bund, dem Verband VSE oder z.B. auch statista nachschauen/nachfragen. Freundliche Grüsse, ewz