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EWZ Ladestation für E-Fahrzeuge in einer Tiefgarage.

«Elektroauto und Mietwohnung geht nicht?!» – Geht doch: Die 7 wichtigsten Antworten zur Miet-Ladestation

Ein neues Auto muss her – dieses Mal soll es ein Elektrofahrzeug sein. Doch was, wenn in der Tiefgarage der Mietwohnung noch keine Ladestation installiert ist? Wie sollen Mieter*innen vorgehen und was ist seitens der Eigentümer*innen zu beachten? ewz-Ladelösungsexperte Lukas Schmid beantwortet die 7 wichtigsten Fragen.
Geschrieben von: Tamara Ritter  |  E-Mobilität Schweiz  |  02.09.2026
Lukas Schmid – Ladelösungsspezialist
«Aus meiner Sicht muss Elektromobilität so einfach wie möglich zugänglich gemacht werden, um ihr gesamtes Potenzial auszuschöpfen» ist Lukas Schmid von ewz überzeugt.

1. Habe ich als Mieter*in das Recht auf eine Ladestation in unserer Überbauung?

Stand heute haben Mieter*innen kein gesetzliches Recht auf eine Ladestation in der Überbauung. Der Bund diskutiert derzeit jedoch, dies zu ändern (mehr Informationen hier).

Künftig könnten Eigentümerschaften also dazu verpflichtet werden, die Grundinstallation für Ladeinfrastruktur bereitzustellen. Dies gilt jedoch nur für Personen, die selbst in der Liegenschaft oder Wohnsiedlung wohnen.

2. Meine Verwaltung möchte (noch) nicht in eine Ladelösung für E-Autos investieren. Was nun?

Für Verwaltungen, die möglichst wenig mit einer Ladestation für Elektroautos zu tun haben möchten, bietet ewz ein Mietmodell an.

Das Mietkonzept ist einfach: Ist eine Grundinfrastruktur für Ladestationen bei den Parkplätzen vorhanden (siehe Frage Nummer 4), stellt ewz eine Ladestation bereit und übernimmt deren Installation, die Abrechnungen sowie den Support und die Wartung für die Ladestation.

Die Verwaltung muss somit nicht die gesamten Kosten einer Installation übernehmen und hat keinen administrativen Aufwand.

Gerne prüfen wir auch Ihre Anfrage auf Umsetzung durch ewz. Melden Sie sich gerne

  • hier als Gebäudeeigentümer*in

oder

  • hier als Mieter*in, um unsere E-Mailvorlage zur Bedarfsmeldung an Ihre Verwaltung zu finden.

3. Gibt es Förderungen oder Zuschüsse für Ladestationen in Mietwohnungen in der Schweiz?

Nationale Fördergelder für Ladestationen in Mietwohnungen gibt es derzeit nicht. Kantone und Gemeinden entscheiden über ihre lokalen Budgets.

Informationen zu den Förderbedingungen an Ihrem Standort finden Sie am einfachsten unter energiefranken.ch.

Ein E-Auto der EWZ fährt in die Einfahrt einer Tiefgarage.

4. Was bedeutet «Grundinfrastruktur» für eine Ladelösung?

Für die Einrichtung einer Mietladelösung muss eine geeignete Grundinfrastruktur vorhanden sein. Das heisst: Notwendig ist die Ausbaustufe C1, siehe Merkblatt SIA 2060 des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins.

Diese entspricht einem Ausbau der Stromzuleitung bis drei Meter an dem geplanten Standort der Ladestation mit Lastmanagement.

Auf der ewz-Seite finden Sie unter «Voraussetzungen für das Mietmodell» eine einfache Übersicht als Grafik.

Für Mieter*innen, wenn die Grundinfrastruktur bereits besteht:

Hier eine ewz-Mietladestation bestellen

5. Wie funktioniert die Abrechnung, wenn ich eine Ladestation miete?

Die monatliche Miete für die Ladestation inklusive Betrieb und Support wird den jeweiligen Endnutzer*innen monatlich verrechnet. Dies geschieht zusammen mit der Abrechnung für die getätigten Ladevorgänge, die verbrauchsgerecht abgerechnet werden.

Die effektiven Ladepreise sind je nach Standort der Ladestation vom lokalen Verteilnetzbetreiber abhängig.

Die aktuellen Preise von ewz und alle Informationen zur Übersicht finden Mieter*innen auf ewz.ch/mietloesung.

6. Was passiert mit der gemieteten Ladestation, wenn ich ausziehe?

Der Mietvertrag kann nach einer Mindestlaufzeit von einem Jahr einfach mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

Sofern die Nachmieter*innen die Ladestation nicht übernehmen, kümmert sich ewz um die weitere Verwendung der Ladestation.

7. Wie kann ich meiner Verwaltung konkret vorschlagen, eine Ladestation zu installieren? (mit E-Mailvorlage!)

Wir von ewz empfehlen immer, das offene Gespräch mit der Verwaltung zu suchen und das Thema Ladestationen aktiv anzusprechen.

Je mehr Bedarf für Lademöglichkeiten an einem Standort bekannt ist, desto eher sieht die Verwaltung bzw. Eigentümerschaft den Handlungsbedarf.

Seitens ewz bieten wir dazu u.a. eine vorformulierte E-Mail, die direkt an die Verwaltung geschickt werden kann.

SERVICE: Eine E-Mailvorlage für Ihre Verwaltung finden Sie hier: So kommen Sie zu einer Ladestation für Ihre Mietwohnung

«Aus meiner Sicht muss Elektromobilität so einfach wie möglich zugänglich gemacht werden, um ihr gesamtes Potenzial auszuschöpfen»

bezieht Lukas Schmid von ewz klar Stellung.

Besonders interessant als Gebäudeeigentümer*in oder Verwaltung: Die Kombination aus Ladelösung und Solar-Contracting von ewz bietet viele Vorteile. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt das Referenzbeispiel der GEWOBAG im Video:

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