
Elektrofahrzeuge für Jugendliche in der Schweiz: Die grosse Übersicht
Alle Fragen &Antworten zu E-Fahrzeugen für Jugendliche
- Die grosse Übersicht als Tabelle:
Welche Bedingungen gelten für welche E-Fahrzeuge für Jugendliche? - E-Auto für Jugendliche
- E-Mofa für Jugendliche
- E-Scooter und E-Trottinett für Jugendliche
- E-Roller für Jugendliche
- Weitere elektrische Fahrzeugtypen und ihre Strassenzulassung
- Nachhaltige Mobilität für Jugendliche
- Häufige Fragen FAQ
Die Auswahl an Elektrofahrzeugen für Jugendliche in der Schweiz ist sehr breit! Selbst unter den E-Autos gibt es inzwischen Mini-Modelle mit limitierter Höchstgeschwindigkeit, die bereits ab 14 Jahren gefahren werden dürfen.
Gängiger ist allerdings das E-Mofa als Nachfolger des beliebten Töfflis, und besonders praktisch und günstig sind E-Trottinett bzw. E-Scooter. Laden lassen sich die meisten an der heimischen Steckdose – am besten mit ewz-Naturstrom für nachhaltiges Unterwegssein.
Stromer für Jugendliche lassen sich grob in zwei Kategorien einteilen: In die langsameren Leicht-Motorfahrräder bis 25 Stundenkilometer (km/h) mit Tretunterstützung – langsame E-Bikes und das elektrische Mofa – und in die Motorfahrräder bis 45 km/h mit Tretunterstützung. Schnelle E-Bikes und E-Roller gehören zur zweiten Kategorie.
Die wesentlichen Unterschiede zeigen sich in der tabellarischen Übersicht (am Handy: einfach mit Fingern heranzoomen). Elektrofahrzeuge, die 30 oder 45 km/h schaffen, benötigen ein Nummernschild, eine Versicherungsvignette und es gilt eine Helmpflicht.
Die schnellen E-Fahrzeuge – oder eben alles in der Kategorie «Motorfahrräder» – dürfen ab 14 Jahren gefahren werden, wobei ein Führerschein der Kategorie M oder G nötig ist. Ab 16 Jahren braucht es in den meisten Fällen keinen Führerschein mehr. Eine Ausnahme sind schnelle E-Roller für Jugendliche.
Welche Bedingungen gelten für welche E-Fahrzeuge für Jugendliche?
Die grosse Übersicht



E-Autos für Jugendliche
Es gibt inzwischen tatsächlich kleine E-Autos mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 oder 30 km/h, die ab 14 Jahren gefahren werden dürfen. Voraussetzung ist ein Führerschein der Kategorie M wie fürs Töffli bzw. E-Mofa. Die E-Autos dürfen nur dort gefahren werden, wo auch Fahrräder fahren. Falls kein Fahrradstreifen vorhanden ist, gilt es, ganz rechts zu fahren, damit schnellere Autos vorbeifahren können. Auf Autostrassen und selbstredend Autobahnen dürfen diese E-Autos nicht fahren.
Weil die Mini-E-Autos dem Gesetz nach gleichgestellt sind mit Motorfahrrädern und dem «motorisierten Rollstuhl», dürfen sie überall dort parkiert werden, wo auch Velos parkiert werden dürfen, sowie auf Gehwegen, wenn noch mindestens 1,5 Meter Platz bleiben.
Wesentlicher Vorteil gegenüber anderen E-Fahrzeugen für Jugendliche ist der geschlossene Raum und damit die Wetterunabhängigkeit. Wenn auch für Senior*innen gedacht, bietet der VCS eine übersichtliche Broschüre zu E-Mobilen und den gesetzlichen Bestimmungen. Hier geht’s zum separaten Artikel «Elektrofahrzeuge für Senioren».
Brauchen E-Mobile mit maximal 30 km/h ein Nummernschild?
Ja, für die kleinen E-Autos oder E-Mobile ist ab 20 km/h Maximalgeschwindigkeit ein Nummernschild nötig.
Was kostet ein Elektroauto für Jugendliche?
Das hängt vom Modell und der Marke ab. Kleine E-Autos mit einer Maximalgeschwindigkeit bis 30 km/h sind ab rund CHF 8’000 erhältlich und können auch schon mal gegen CHF 16’000 kosten.
Kann ich ein Elektroauto ohne Führerschein fahren?
Kleine Elektromobile mit einer Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h können ab 16 Jahren ohne Führerschein gefahren werden. Ab 30 km/h braucht es einen Führerschein der Kategorie M.
Darf man auf dem E-Trottinett zu zweit fahren?
Wenn das E-Trottinett explizit auf zwei Personen ausgelegt ist, dann darf man es zu zweit benutzen. Wenn das E-Trottinett oder der E-Scooter lediglich auf eine Person ausgelegt ist, ist das Fahren zu zweit strafbar.

E-Mofa für Jugendliche
Das klassische Töffli oder heute eher E-Töffli oder E-Mofa hat eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Damit bietet das E-Mofa Jugendlichen ab 14 Jahren eine spannende Alternative zu Fahrrad und öV. Gerade für Teenager mit einem weiten Schulweg kann ein E-Mofa ab 14 Jahren einen guten Einstieg in den motorisierten Verkehr bieten. In der Schweiz braucht es dafür einen Führerausweis der Kategorie M. Die Prüfung dafür kann Ihr Kind abhängig vom Wohnkanton bereits vor oder aber ab seinem 14. Geburtstag ablegen.
Für E-Mofas gilt die Helmpflicht und das Fahrzeug benötigt ein Nummernschild. Ebenso muss jährlich spätestens auf den 1. Juni die Vignette erneuert werden. Die Vignette für Mofas bis 30 km/h und E-Bikes bis 45 km/h gilt in der gesamten Schweiz als Haftpflichtversicherung. Gut zu wissen: Für langsame E-Mofas, die mit Tretunterstützung maximal 25 km/h schaffen, braucht man ab 16 Jahren keinen Fahrausweis mehr und sie benötigen weder ein Nummernschild noch eine Vignette.
Braucht es für E-Mofas eine Prüfung?
Die Töffli-Prüfung ist wohl vielen noch ein Begriff aus der eigenen Jugendzeit. Nach wie vor handelt es sich bei der Mofaprüfung um eine reine Theorieprüfung. Und für diese müssen folgende Dokumente beim Strassenverkehrsamt eingereicht werden:
– Gesuchformular um Erteilung des Führerausweises Kategorie M
– Sehtest
– zwei farbige Passfotos
Nach der Einreichung erhält Ihr Kind die Zugangsdaten für die Onlineprüfungsanmeldung. Das Strassenverkehrsamt legt danach einen Prüfungstermin fest. Die Mofaprüfung besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen und dauert 45 Minuten.
Kann ich in der Schweiz ein Mofa ohne Führerschein fahren?
Nein. In der Schweiz braucht es für das Fahren eines E-Mofas mindestens einen Führerausweis der Kategorie M.
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E-Scooter und E-Trottinett für Jugendliche
Während schon Kids gerne mit Trottinett oder Scooter herumkurven, gelten für E-Scooter und E-Trottinett für Jugendliche bestimmte gesetzliche Regeln. Allgemein gilt: Die Maximalgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h. Gesetzlich sind E-Trottis Fahrrädern gleichgestellt. Das heisst, sie dürfen überall dort fahren, wo auch Velos fahren dürfen, und sie brauchen weder eine Vignette für den Versicherungsschutz noch ein Nummernschild. Eine Helmpflicht existiert zwar nicht, es empfiehlt sich aber, einen zu tragen.
E-Trottinett und E-Scooter: Ab welchem Alter dürfen sie gefahren werden?
Teenager, die ein E-Trottinett oder einen E-Scooter fahren möchten, müssen mindestens 14 Jahre alt sein, und wie beim E-Mofa brauchen sie bis zum 16. Lebensjahr einen Führerschein der Kategorie M (siehe E-Mofas für Jugendliche). Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche das E-Trottinett auch ohne einen solchen Führerschein fahren.
Darf ich mit dem E-Trottinett auf dem Trottoir fahren?
Nein, mit dem E-Trottinett darf man nicht auf Gehwegen fahren, es sei denn, es ist explizit erlaubt. Ein Verstoss wird mit CHF 40 gebüsst.
Darf ich mein E-Trottinett oder meinen E-Scooter auf dem Trottoir parkieren?
Grundsätzlich dürfen E-Trottinett und E-Scooter auf dem Gehweg parkiert werden, wenn noch mindestens 1,5 Meter Platz für Fussgängerinnen und Fussgänger bleiben. Mitten auf dem Trottoir zu parkieren, ist aber nicht erlaubt.
Darf man auf dem E-Trottinett zu zweit fahren?
Wenn das E-Trottinett explizit auf zwei Personen ausgelegt ist, dann darf man es zu zweit benutzen. Wenn das E-Trottinett oder der E-Scooter lediglich auf eine Person ausgelegt ist, ist das Fahren zu zweit strafbar.


E-Roller für Jugendliche
Ab welchem Alter Jugendliche in der Schweiz einen E-Roller fahren dürfen, hängt von der Maximalgeschwindigkeit des jeweiligen Elektrorollers ab. Für Elektroroller mit einer Maximalgeschwindigkeit bis 25 km/h gelten die gleichen Bestimmungen wie für langsame E-Bikes und E-Mofas.
E-Roller, die eine Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen und eine Motorleistung bis zu 4’000 Watt haben, gelten als Kleinmotorräder. Solche Elektroroller dürfen in der Schweiz erst ab 15 Jahren gefahren werden. Damit Jugendliche einen solchen E-Roller fahren dürfen, brauchen sie einen Fahrausweis der Kategorie A1.
Für die schnelleren E-Roller gilt zudem schweizweit eine Helmpflicht – wie bei den schnellen E-Bikes.
Braucht mein E-Roller ein Nummernschild?
Ja, E-Roller bis 45 km/h benötigen ein Nummernschild und eine Vignette, die jedes Jahr erneuert wird. Letztere gilt als Haftpflichtversicherung.
Wo dürfen E-Roller fahren?
Die Strassenzulassung für E-Roller entspricht jener von Velos. Das heisst, Elektroroller dürfen überall dort gefahren werden, wo auch Fahrräder fahren.
Weitere elektrische Fahrzeugtypen und ihre Strassenzulassung

Die grosse Auswahl an E-Mobilen jeglichen Typs zeigt: Solche E-Fahrzeuge liegen im Trend. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA), spricht auch von Trendfahrzeugen. Wichtig zu wissen: Nicht alle von ihnen haben eine Strassenzulassung.
Dazu schreibt das ASTRA: «Es gibt auch Trendfahrzeuge wie Hoverboards, Solowheels oder E-Skateboards, die über keine Verkehrszulassung verfügen. Diese dürfen daher im Strassenverkehr nicht benutzt werden.» Sind die Fahrzeuge nicht zugelassen, dürfen sie weder auf Velowegen noch auf Strassen gefahren werden. Erlaubt ist lediglich das Fahren auf Privatgrund.
Es lohnt sich also, vor dem Kauf respektive bei der Kaufentscheidung abzuklären, ob eine Strassenzulassung für das Fahrzeug besteht oder nicht. Leider werden in der Schweiz nach wie vor auch Elektrofahrzeuge verkauft, die keine Verkehrszulassung haben. Das ASTRA führt eine gute Übersicht über die Zulassungsbedingungen verschiedenster E-Fahrzeuge.
Nachhaltige Mobilität für Jugendliche

Nachhaltige Mobilität ist nicht nur für erwachsene Verkehrsteilnehmer*innen ein immer wichtigeres Thema. Auch Jugendliche wollen heutzutage umweltfreundlich unterwegs sein. Dies zeigt sich beispielsweise in der zunehmenden Zahl von E-Mofas und E-Rollern.
ewz unterstützt die klimafreundliche Mobilität mit öffentlichen Ladestationen in der Stadt Zürich. Mit der ewz mobil App lassen sich E-Fahrzeuge bequem zu Hause oder an über 40’000 Schnellladestationen in ganz Europa laden. Allerdings reicht bei den E-Fahrzeugen für Jugendliche oftmals schon die heimische Steckdose. Am besten werden die Gefährte mit ewz-Naturstrom geladen bzw. Strom aus erneuerbaren Energien des lokalen Energieversorgers.
Häufige Fragen zu Elektrofahrzeugen für Jugendliche
Welche Elektrofahrzeuge können Jugendliche ab 14 Jahren fahren?
Jugendliche ab 14 Jahren können Elektrofahrzeuge der Kategorien Leicht-Motorfahrräder und Motorfahrräder fahren, die eine Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten. In der Regel braucht es zwischen 14 und 16 Jahren einen Führerschein der Kategorie M oder G.
Welche Elektrofahrzeuge dürfen Jugendliche ohne Führerschein in der Schweiz fahren?
Vor dem 14. Lebensjahr dürfen Jugendliche in der Schweiz gar keine Elektrofahrzeuge fahren. Ab 14 Jahren dürfen die meisten Elektrofahrzeuge wie E-Bike, E-Mofa oder E-Scooter gefahren werden, wenn die Jugendlichen einen Fahrausweis der Kategorie M oder G haben. Ab 16 Jahren braucht es in den meisten Fällen keinen Fahrausweis mehr.
Welche Geschwindigkeiten sind für Elektrofahrzeuge für Jugendliche erlaubt?
Es gibt mit wenigen Ausnahmen zwei Geschwindigkeitsklassen bei E-Fahrzeugen, die auch von Jugendlichen gefahren werden dürfen. Die Klasse mit einer Maximalgeschwindigkeit bis 20 bzw. 25 km/h und die Klasse bis 45 km/h.
Gibt es Altersbeschränkungen für Elektrofahrzeuge auf bestimmten Strassen?
Nein. Beschränkungen hängen von der Geschwindigkeit und dem Fahrzeugtyp ab. In der Regel dürfen Elektrofahrzeuge für Jugendliche überall dort fahren, wo auch Velos fahren dürfen. Generell dürfen Jugendliche unter 14 Jahren keine E-Fahrzeuge im öffentlichen Raum fahren.
Welche Sicherheitsvorkehrungen sollten Jugendliche beim Fahren von E-Fahrzeugen treffen?
Auch wenn für viele Elektrofahrzeuge keine Helmpflicht besteht, wird grundsätzliche empfohlen, beim Fahren von Elektrofahrzeugen einen Helm zu tragen. Zudem müssen die Sicherheitsvorschriften für die Strassenzulassung eingehalten werden.
Warum ist der Kauf eines Elektrofahrzeugs für Jugendliche nachhaltig?
Im Gegensatz zum alten Töffli und benzinbetriebenen Fahrzeugen wie dem Roller belasten E-Fahrzeuge das Klima und die Umwelt wesentlich weniger. Jugendliche, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht das Velo nehmen können oder kaum öV-Verbindungen haben, fahren mit elektrischen Fahrzeugen am klima- und umweltfreundlichsten.